Verbands-Info

Energiekostenzuschuss: Voranmeldung ab 7. November möglich

Bis zum 21. November können Tennisvereine und Hallenbetreiber die Voranmeldung abgeben. Eile ist jedoch geboten.
Verfasst von: Presseaussendung / Redaktion, 04.11.2022
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Wichtige neue Informationen für alle Tennisvereine und Hallenbetreiber: Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss wurde noch immer nicht publiziert und auch von der EU-Kommission noch nicht genehmigt. Wesentliche Details zum Energiekostenzuschuss sind daher bis heute unklar. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung der Energieintensität, aber auch die Berechnung der Förderhöhe selbst.

Nach der Pressemitteilung durch das BMAW vom 2.11.2022 ist aber nunmehr das Antragsverfahren definiert, welches untenstehend kurz erläutert wird.

Voranmeldung ab Mo., 7.11.2022, möglich

Ab Montag, 7.11.2022, bis Montag, 21. November 2022, ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Die Voranmeldung ist durch das Unternehmen selbst vorzunehmen.

Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Es soll das Prinzip first come – first served gelten, angesichts der beschränkten Budgetmittel ist daher Eile geboten.

Folgende Daten werden erforderlich sein (eine Registrierung im Fördermanager selbst ist offensichtlich nicht zwingend):

  • Information zum/zur FörderungswerberIn (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat; wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu, ohne Berechnung)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

Antragstellung für Zuschuss ab 22.11.2022

Nach erfolgter Voranmeldung kann pro Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen.

Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

Nähere Details finden Sie auch auf der website der aws:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Diesbezüglich verweisen wir auch auf den Webcast der TPA Steuerberatung GmbH, abrufbar unter: https://tpa.streamdiver.com/tpa-live-webinar-energiekostenzuschuss-fuer-unternehmen-mit-guenther-stenico/111

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