Ausländische Ausbildungen

Der ÖTV anerkennt auch ausländische (inkl. EU) Ausbildungen von Tennis-Instruktoren, -Lehrern und -Trainern (Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Österreich) und gleicht diese erworbenen Zeugnisse österreichischen Ausbildungsstrukturen an. Was muss der/die AntragstellerIn dafür tun? Wie läuft der Antragsablauf ab? Was macht der ÖTV? Die einzelnen Schritte zur Lizenz werden hier erläutert.

In Österreich werden rund 200 Tennis-InstruktorenInnen, -LehrerInnen und -TrainerInnen pro Jahr ausgebildet, um danach dem Nachwuchs, den Erwachsenen, den BreitensportlernInnen oder den Leistungs- und SpitzensportlernInnen die Sportart Tennis beizubringen oder die SpielerInnen der Spitze näher zu bringen. Es gibt aber auch "Tennis-Lehrende" in Österreich, die zwar derzeit bereits tagtäglich am Court stehen, aber nicht aus Österreich stammen, sondern ihre oftmals ausgezeichnete Ausbildung in ihren Heimatländern absolviert haben.

Das Ziel: Ein transparentes Anerkennungssystem

Viele dieser "Tennis-Lehrenden", die schon über Jahre hinweg in Österreich arbeiten, verfügen über eine ausländische (inkl. EU) Tennisausbildung, ohne jedoch in das Lizenzierungssystem des ÖTV bislang verankert worden zu sein. Darum verfolgt der ÖTV das Ziel, diesen Personenkreis in das österreichische Lizenzierungssystem zu integrieren und ausländischen Tennis-Lehrenden auch in Österreich die Möglichkeit der Anerkennung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Da das österreichische Ausbildungssystem als eines von nur dreizehn Nationen von Seiten der ITF über die höchste Auszeichnung verfügt (Gold-Status), ist es umso wichtiger, ein nach transparenten Richtlinien und Vorgaben nachhaltiges Anerkennungssystem zu konzipieren. Nicht zuletzt auch deswegen, da in ganz Europa zurzeit auch noch unterschiedliche Ausbildungsstrukturen zur Anwendung kommen.

Österreichische und internationale Vorgaben werden herangezogen

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, beruht das ÖTV-Anerkennungs- und Lizenzierungssystem von Zeugnissen für ausländische Bürger (inkl. EU Bürger) auf einem Vergleich (Überprüfung) der abgelegten Prüfungen mit dem entsprechenden österreichischen Tennis-Curriculum der österreichischen staatlichen BSPA (Bundessportakademien)-Tennisausbildungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK). Darüber hinaus werden auch die internationalen Richtlinien der ITF bzw. die Empfehlungen der von der EU ausgewählten ENSSEE (Europäische Netzwerk für Sportwissenschaft, Bildung und Beschäftigung) und dessen Unterausschuss (ECC - European Coaching Council) für das Lizenzierungsverfahren herangezogen.

"Gewerbeschein" für Tenniscoaches

Die ÖTV-Lizenz versteht sich als "Gewerbeschein" für Tenniscoaches. Ziel ist, dass sich alle Tennislehrenden regelmäßig fortbilden. Alle heimischen Tennisvereine, die einen vom ÖTV lizenzierten Tennislehrer/Trainer oder Instruktor engagieren, können somit darauf vertrauen, dass auf ihrer Anlage nach den neuesten Standards unterrichtet wird. Wie aber kommt ein "ausländischer" Instruktor / Lehrer / Trainer zu einer ÖTV-Lizenz? Folgende Unterlagen sind in digitaler Form von einem Antragsteller an harald.mair@bspa.at oder johannes.landlinger@bspa.at zu senden:

 

- Das Antragsformular zur Lizenzierung (siehe ganz unten unter "Link").

- Eine Kopie der ausländischen Abschlusszeugnisse (Diplome) des jeweiligen Landesverbandes inklusive Stundentafel mit Übersetzung (Deutsch/Englisch) pro Ausbildungsstufe.

- Die beglaubigte Bestätigung über den abgeschlossenen Ausbildungsgrad des jeweiligen Tennisverbandes (in Deutsch oder Englisch).

Wie läuft der Antragsablauf bei der ÖTV-Anerkennungskommission ab?

Schritt

Der/Die Antragsteller/Antragstellerin reicht seine gesamten Unterlagen bei der ÖTV-Anerkennungskommission ein.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  1. Antragsformular zur Coachlizenzierung
  2. Eine Kopie sämtlicher ausländischen Abschlusszeugnisse (Diplome) des jeweiligen Landesverbandes inklusive Stundentafel mit Übersetzung (Deutsch/Englisch) pro Ausbildungsstufe.
  3. Beglaubigte Bestätigung über den abgeschlossenen Ausbildungsgrad des jeweiligen Tennisverbandes (Deutsch oder Englisch).
  4. Alle Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer) des Ansprechpartners des jeweiligen ausländischen Tennisverbandes.

Sollte die Einsichtnahme in weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese im Einzelfall angefordert.

Schritt

Nach Mailbestätigung des Erhalts der Unterlagen durch die Anerkennungskommission überweist der/die Antragsteller/Antragstellerin die Gebühren für die Erstrecherche. Hierbei kommt es zur ersten Überprüfung der gemachten Angaben. Wird nach dieser ersten Überprüfung bzw. Begutachtung festgestellt, dass hierfür keine entsprechende Coachlizenz in Österreich zu erwarten ist, wird dies dem/der Antragsteller/Antragstellerin mitgeteilt. Dies geschieht zum Schutz des Antragstellers, um ihm/ihr unnötige Kosten für den 2. Schritt (Lizenzverfahren) zu ersparen.

Schritt

Nach Rückmeldung von Seiten des ÖTV – das heißt, wenn eine ÖTV-Coachlizenzierung voraussichtlich sehr wahrscheinlich ist (vorausgesetzt, dass alle angegebenen Informationen korrekt sind) – wird mit der Überweisung der Gutachtensgebühren das eigentliche Coachlizenzverfahren eingeleitet. Dabei wird ein Gutachten erstellt, bei dem anhand der vorgelegten und kontrollierten Unterlagen des/der Antragstellers/Antragsstellerin im Detail eruiert wird, welche österreichische Coachlizenz vom ÖTV (Gold, Silber oder Bronze) definitiv verliehen werden kann.

Schritt

Bescheid der Anerkennung durch die Kommission des ÖTV

Die jeweilige ÖTV-Coachlizenz (Gold für Trainer*in, Silber für Lehrer*in, Bronze für Instruktor*in) wird im Falle einer Vergabe durch die Anerkennungskommission erst nach:

  • Überweisung der ÖTV-Coachlizenzgebühr
  • erfolgter Registrierung unter https://oetv1.azurewebsites.net/Account/Register
  • dem Hochladen des Schriftstückes der ÖTV-Anerkennungskommission
  • der Datenüberprüfung und
  • der Freischaltung durch den ÖTV gültig.

Nähere diesbezügliche Infos unter: https://www.oetv.at/ausbildung/oetv-coachlizenz

Schritt

Damit die Anerkennung aufrecht bleibt ist der/die Antragsteller/Antragstellerin verpflichtet, am Fortbildungsprogramm für Lizenzcoaches teilzunehmen. Jeder Lizenzcoach muss hierbei binnen 2 Jahren 12 Fortbildungscredits sammeln. Das hierbei verwendete System ist sehr einfach. Für eine ganztägige Fortbildung (6 und mehr Stunden) im ÖTV-Fortbildungskalender (siehe www.oetv.at/ausbildung/oetv-fortbildungen) gibt es 6 Credits. Für weniger Stunden (Bsp. 3 Stunden) ergeben sich entsprechend auch 3 Credits. Für die ÖTV-Fortbildung gibt es immer 8 Credits. Im Falle, dass der/die Antragsteller/Antragstellerin dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommt, erlischt die entsprechend ausgestellte ÖTV-Coachlizenz.

Kontakte

Prof. Mag. Harald Mair

ÖTV-Lehrreferent

ÖTV – Anerkennungskommission

Telefon: +43 664 348 02 02

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MMag. Dr. Johannes Landlinger

Tennis Ausbildungsleiter BSPA Linz

ÖTV-Anerkennungskommission

Telefon: +43 650 4661110

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