Ausländische Ausbildungen

Der ÖTV anerkennt auch ausländische (inkl. EU) Ausbildungen von Tennis-Instruktoren, -Lehrern und -Trainern (Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Österreich) und gleicht diese erworbenen Zeugnisse österreichischen Ausbildungsstrukturen an. Was muss der/die AntragstellerIn dafür tun? Wie läuft der Antragsablauf ab? Was macht der ÖTV? Die einzelnen Schritte zur Lizenz werden hier erläutert.

In Österreich werden rund 200 Tennis-InstruktorenInnen, -LehrerInnen und -TrainerInnen pro Jahr ausgebildet, um danach dem Nachwuchs, den Erwachsenen, den BreitensportlernInnen oder den Leistungs- und SpitzensportlernInnen die Sportart Tennis beizubringen oder die SpielerInnen der Spitze näher zu bringen. Es gibt aber auch "Tennis-Lehrende" in Österreich, die zwar derzeit bereits tagtäglich am Court stehen, aber nicht aus Österreich stammen, sondern ihre oftmals ausgezeichnete Ausbildung in ihren Heimatländern absolviert haben.

Das Ziel: Ein transparentes Anerkennungssystem

Viele dieser "Tennis-Lehrenden", die schon über Jahre hinweg in Österreich arbeiten, verfügen über eine ausländische (inkl. EU) Tennisausbildung, ohne jedoch in das Lizenzierungssystem des ÖTV bislang verankert worden zu sein. Darum verfolgt der ÖTV das Ziel, diesen Personenkreis in das österreichische Lizenzierungssystem zu integrieren und ausländischen Tennis-Lehrenden auch in Österreich die Möglichkeit der Anerkennung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Da das österreichische Ausbildungssystem als eines von nur dreizehn Nationen von Seiten der ITF über die höchste Auszeichnung verfügt (Gold-Status), ist es umso wichtiger, ein nach transparenten Richtlinien und Vorgaben nachhaltiges Anerkennungssystem zu konzipieren. Nicht zuletzt auch deswegen, da in ganz Europa zurzeit auch noch unterschiedliche Ausbildungsstrukturen zur Anwendung kommen.

Österreichische und internationale Vorgaben werden herangezogen

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, beruht das ÖTV-Anerkennungs- und Lizenzierungssystem von Zeugnissen für ausländische Bürger (inkl. EU Bürger) auf einem Vergleich (Überprüfung) der abgelegten Prüfungen mit dem entsprechenden österreichischen Tennis-Curriculum der österreichischen staatlichen BSPA (Bundessportakademien)-Tennisausbildungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK). Darüber hinaus werden auch die internationalen Richtlinien der ITF bzw. die Empfehlungen der von der EU ausgewählten ENSSEE (Europäische Netzwerk für Sportwissenschaft, Bildung und Beschäftigung) und dessen Unterausschuss (ECC - European Coaching Council) für das Lizenzierungsverfahren herangezogen.

"Gewerbeschein" für Tenniscoaches

Die ÖTV-Lizenz versteht sich als "Gewerbeschein" für Tenniscoaches. Ziel ist, dass sich alle Tennislehrenden regelmäßig fortbilden. Alle heimischen Tennisvereine, die einen vom ÖTV lizenzierten Tennislehrer/Trainer oder Instruktor engagieren, können somit darauf vertrauen, dass auf ihrer Anlage nach den neuesten Standards unterrichtet wird. Wie aber kommt ein "ausländischer" Instruktor / Lehrer / Trainer zu einer ÖTV-Lizenz? Folgende Unterlagen sind in digitaler Form von einem Antragsteller an harald.mair@bspa.at oder johannes.landlinger@bspa.at zu senden:

 

- Das Antragsformular zur Lizenzierung (siehe ganz unten unter "Link").

- Eine Kopie der ausländischen Abschlusszeugnisse (Diplome) des jeweiligen Landesverbandes inklusive Stundentafel mit Übersetzung (Deutsch/Englisch) pro Ausbildungsstufe.

- Die beglaubigte Bestätigung über den abgeschlossenen Ausbildungsgrad des jeweiligen Tennisverbandes (in Deutsch oder Englisch).

Wie läuft der Antragsablauf bei der ÖTV-Anerkennungskommission ab?

Schritt

Der Antragsteller/Antragstellerin reicht die geforderten Unterlagen bei der ÖTV-Anerkennungskommission ein und überweist die Gebühren für die Erstrecherche. Hierbei kommt es zur Überprüfung sämtlicher Dokumente (Zeugnisse, Diplome, Daten ...) auf ihre Richtigkeit. Wird nach dieser Überprüfung festgestellt, dass hierfür keine Coachlizenzierung in Österreich zu erwarten ist, wird dies dem Antragsteller/Antragstellerin mitgeteilt. Dies geschieht zum Schutz des Antragstellers/Antragstellerin, um ihm/ihr unnötige Kosten für den 2. Schritt (Coachlizenzverfahren) zu ersparen.

Schritt

Nach positiver Überprüfung von Seiten des ÖTV – d. h. es ist wahrscheinlich mit einer erfolgreichen Coachlizenzierung zu rechnen – kommt es durch die Überweisung der Gebühren zur Einleitung des eigentlichen Coachlizenzverfahrens. Dabei wird ein Gutachten erstellt, bei dem anhand der vorgelegten Unterlagen des Antragstellers/Antragstellerin im Detail eruiert wird, welche österreichische Coachlizenz vom ÖTV – Gold, Silber oder Bronze – vergeben werden kann.

Schritt

Bescheid der Anerkennung durch die Kommission des ÖTV

Schritt

Der/Die Antragsteller/Antragstellerin ist nunmehr berechtig, die jeweilig vergebene ÖTV-Coachlizenz (Gold für Trainer, Silber für Lehrer, Bronze für Instruktoren) beim ÖTV zu lösen.

Schritt

Damit die Anerkennung aufrecht bleibt, ist der/die Antragsteller/Antragstellerin verpflichtet am Fortbildungsprogramm der Lizenzcoaches teilzunehmen. Jeder Lizenzcoach muss hierbei binnen 2 Jahren 12 Fortbildungscredits sammeln. Für eine ganztägige Fortbildung im ÖTV-Fortbildungskalender (https://www.oetv.at/ausbildung/oetv-fortbildungen.html) gibt es 6 Credits. Für die ÖTV Fortbildung gibt es 8 Credits. Im Falle, dass der/die Antragstellerin dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommt erlischt mit sofortiger Wirkung die entsprechend ausgestellte Coachlizenz.

Kontakte

Prof. Mag. Harald Mair

ÖTV-Lehrreferent

ÖTV – Anerkennungskommission

Telefon: +43 664 348 02 02

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MMag. Dr. Johannes Landlinger

Tennis Ausbildungsleiter BSPA Linz

ÖTV-Anerkennungskommission

Telefon: +43 650 4661110

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