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Energiekostenzuschuss: Wichtige Infos von der TPA
In diesem „Förderprogramm“ sind auch gemeinnützige Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit antragsberechtigt.
Die Voranmeldung war vom 7. bis 21. November 2022 möglich. Unternehmen/Verbände/Vereine, die sich angemeldet hatten, haben mittlerweile eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung erhalten. Da die Fördermittel beschränkt sind und das „first come – first served“-Prinzip gilt, empfehlen wir, die Einreichung zeitnah vorzunehmen. Der Leitfaden, den man etwas weiter unten downloaden kann, soll dabei unterstützen.
Nähere Details findet man auch auf der Website der aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Für weitere Infos verweisen wir auch auf den TPA-Webcast zu diesem Förderprogramm, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=gytJy5lpOn4
Sobald es Details zu weiteren Energiekostenzuschussprogrammen gibt, die seitens der Regierung in Überlegung sind, wie z.B.
- das kommunale Investitionsprogramm, in dem 5 % der Förderungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben werden können, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können, oder
- den im Sportbudget vorgesehenen Energiekostenausgleich in Höhe von € 15 Mio. des BMKÖS,
werden wir darüber umgehend informieren.
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