Testpool-AthletIn

Meldepflichten, unangekündigte Dopingkontrollen, Ausnahmegenehmigungen - die Rechten und Pflichten der Testpool-AthletenInnen.

Testpool-AthleteInnen müssen VOR Einnahme eines verbotenen Medikamentes oder VOR Anwendung einer verbotenen Methode eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragen. Weiters haben Testpool AthleteInnen bestimmte Meldepflichten zu erfüllen.

 

Zentrales Element eines effektiven Dopingkontrollsystems sind unangekündigte Kontrollen, denn jede Vorwarnzeit kann demjenigen, der betrügen möchte, theoretisch die Möglichkeit der Manipulation verschaffen. Eine solche unangekündigte Dopingkontrolle ist jedoch ohne genaue Informationen über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit eines/r AthletIn wirkungslos und oft unmöglich. Daher ist jeder Internationale Fachverband (IF) und jede Nationale Anti-Doping Organisation (NADA) nach den Bestimmungen der WADA verpflichtet, Testpools nach bestimmten Kriterien festzulegen. Diese entsprechen der Risikobewertung der NADA Austria für Doping in der jeweiligen Sportart während des Trainings und sind zudem Ausdruck der Nationalen Anti-Doping Politik. Je nach Zugehörigkeit zu einem dieser Testpools ist der/die AthletIn dazu verpflichtet, bestimmte Meldepflichten zu erfüllen, d. h. exakte Angaben über seinen/ihren Aufenthaltsort und seine/ihre Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen (Eingabe über ADAMS). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einer "Meldepflichtversäumnis" oder zu einem "Kontrollversäumnis", was im Wiederholungsfall zur Einleitung eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen führt.

Es gibt folgende Testpools:

Registered Testpool
Nationaler Testpool
Allgemeiner Testpool
Die Zugehörigkeit eines/r AthletIn zu einem dieser Testpools hat entscheidende Bedeutung ...
... für die Erfüllung der zukünftigen Aufenthaltsinformationspflicht des/der AthletIn sowie
... für die richtige Antragstellung bei Medizinischen Ausnahmegenehmigungen.

Über die Zugehörigkeit zu einem dieser Testpools wirst du entweder vom internationalen Fachverband (ITF bei Registered Testpool) informiert oder vom Nationalen Fachverband (ÖTV bei nationalem und allgemeinem Testpool).

Meldepflichten & Meldepflichtverletzungen

Die Zugehörigkeit eines/r AthletIn zu einem der drei Testpools (RTP, NTP, ATP) hat entscheidende Bedeutung für die Aufenthaltsinformationspflicht ("Meldepflicht") des/der betreffenden AthletIn. Zu beachten ist, dass jede Änderung der Meldepflichten der NADA Austria (über ADAMS) unverzüglich mitzuteilen ist!

 

Letztmögliche Fristen für die Abgabe der Daten (Whereabouts) für das jeweils folgende Quartal: 20. März, 20. Juni, 20. September, 20. Dezember.

 

3 Meldepflichtversäumnisse innerhalb einer laufenden Periode von 18 Monaten bedeuten einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und führen zur Einleitung eines Verfahrens.

 

Die Regelstrafe für einen solchen Verstoß beträgt mindestens ????