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Nicht-Testpool-AthletIn
Die Rechte und Pflichten von Nicht Testpool-AthletenInnen.
Auch SportlerInnen können krank oder verletzt werden und haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Allerdings gilt besondere Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten bzw. bei deren Verabreichungsart, da von über 12.000 Medikamenten des Austria Codex ca. 2.000 auf der Verbotsliste stehen. Eine rasche und einfache Überprüfung von österreichischen Medikamenten ermöglicht die Medikamentenabfrage der NADA Austria: www.nada.at/medikamentenabfrage
Für SportlerInnen, die keinem Testpool angehören, gelten die TUE-Regelungen mit der Abweichung, dass der Antrag auf die medizinische Ausnahmegenehmigung erst im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontrollverfahren gestellt werden kann (retroaktiv). Selbstverständlich muss die Einnahme von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung einer verbotenen Methode zum Zeitpunkt der Dopingkontrolle medizinisch indiziert gewesen sein und mit entsprechenden Befunden belegt werden. D. h. solltest du von einer Dopingkontrolleinrichtung getestet werden und ein Medikament verwendet haben, dann musst du das bei einer Dopingkontrolle bekannt geben und kannst im Falle eines positiven Testes, im Nachhinein einen TUE bei der NADA stellen. Dafür ist ein Kostenbeitrag von € 85,- an die NADA zu entrichten.
Vorgehensweise bei Krankheit oder Verletzung
Es ist deine Pflicht, deinen Arzt vorab darüber zu informieren, dass du getestet werden kannst!
Falls es keine Behandlungsalternative gibt, muss der Arzt genau dokumentieren, warum er dir was verabreicht. Im Falle einer Dopingkontrolle musst du diese Angaben machen bzw. die entsprechenden Befunde vor- oder nachweisen können. Mit diesen Befunden musst du dann im Nachhinein einen TUE stellen (retroaktives Verfahren).Wenn SpielerInnen an einem internationalen Turnier teilnehmen (Tennis Europe, ITF , WTA, ATP), dann gelten die Bestimmungen der ITF und es muss in jedem Fall vor Einnahme eines Medikamentes, welches auf der Prohibited List steht, ein TUE an die ITF gestellt werden bzw. eine DoU geschickt werden!!!!! (Testpool AthletInnen müssen diesen auch an die NADA schicken zur Info).