Welche "Leistungssportler" trainieren dürfen
Nach Rücksprache mit dem Sportministerium konnte der ÖTV klären, welche "SpitzensportlerInnen" berechtigt sind, trotz des Betretungsverbots der Anlagen indoor zu trainieren. Es ist gelungen, den Begriff "SpitzensportlerInnen" auf "LeistungssportlerInnen" auszudehnen.
Trainieren dürfen:
- Alle österreichischen SpielerInnen, die ein internationales Ranking in der WTA/ATP, ITF World Tennis Tour, ITF Juniors oder Tennis Europe Rangliste haben
- Alle österreichische SpielerInnen, die U9, U10 und u11 in einer ÖTV Pro Kids Group oder dem ÖTV-Kader angehören
- Alle SpielerInnen, die U15, U16, U17 und U18 unter den Top-30 in Österreich stehen
- Alle SpielerInnen, die U11, U12, U13 und U14 unter den Top 55 in Österreich stehen
- Alle SpielerInnen, die im Rahmen der Nachwuchsleistungsmodelle die Unter- oder Oberstufe besuchen und Mitglieder der VÖN (siehe: http://www.nachwuchsleistungssport.at/de) bzw. SchülerInnen des Ballsportgymnasiums
- Alle SpielerInnen, die sich bei einem Nachwuchsleistungsmodell angemeldet haben - eine Bestätigung des Landesverbandes ist erforderlich und diese muss an den ÖTV gemeldet werden (Nachwuchsleistungsmodelle sind Mitglieder der VÖN oder das Ballsportgymnasium Wien)
- Alle österreichischen SpielerInnen, die in der Allgemeinen Klasse unter den Top-50 stehen
- Alle SpielerInnen der 1. Bundesliga und 2. Bundeliga 2020 und 2021, die zu mindestens einen Einsatz im Jahr 2020 hatten und jene, die im neuen Kader für 2021 stehen (max. 2 zusätzliche SpielerInnen/Verein)
- Begrenzte Anzahl an österreichischen SpielerInnen, die in einem Landeskader sind
- Alle österreichischen Rollstuhltennis-SpielerInnen, die ein ÖTV - Ranking haben.
- Alle ProfispielerInnen, deren Beruf Tennis ist und die damit Geld verdienen (keine Schule, kein Studium, keine andere Einnahmequelle)
- Alle College-SpielerInnen, die sich aufgrund der Covid-19-Situation derzeit in Österreich befinden bzw. die schon einen Vertrag haben für ein College 2021
Die infrage kommenden LeistungssportlerInnen können sich beim jeweiligen Landesverband erkundigen, ob sie auf der Liste der zum Training in der Halle zugelassenen SpielerInnen stehen.
Nicht trainieren dürfen:
- SeniorInnen
- Hobby-SpielerInnen
Wo darf trainiert werden?
In den jeweiligen Landesverbands-Zentren und in weiteren, von den LV definierten Zentren, dürfen LeistungssportlerInnen in der Halle trainieren. Ansprechpartner sind die Landesverbände.
Im Gruppentraining dürfen sich maximal zwei LeistungssportlerInnen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich Trainer gleichzeitig auf dem Platz befinden.
Stand: 11. März 2021