Neue Bundesliga-Termine 2021
Bundesliga Allgemeine Klasse
Die finalen Entscheidungen seitens des ÖTV-Bundesliga-Spielbetriebs 2021 sind gefallen.
Die 1. Bundesliga wird an folgenden Terminen stattfinden:
Grunddurchgang (Spieltage 1-5): 29. Mai, 3., 5., 12. und 19. Juni
Kreuzspiele / Play Off-Spiele (Spieltage 6 und 7): 26. Juni und 4. Juli
Final4: Termin(e) bleiben unverändert!!!
Die 2. Bundesliga wird an folgenden Terminen stattfinden:
22., 24., 29. Mai und 3., 5., 12., 19. und 26. Juni und 3. Juli
Neu ist, dass der Wettspielausschuss erweitert wurde. Ihm gehören nunmehr an:
Günter Kurz | Vorsitzender | +43 2612 432 33 52 | Mail senden |
Jörg Lang | Schiedsrichtereinteilung | +43 699 17777666 | Mail senden |
Stefan Hirn | Spielervertreter, Administrator | +43 664 3010850 | Mail senden |
Michael Sedlak | Jurist (kein Stimmrecht), in 1. Instanz beratend | Mail senden |
Thomas Schweda | ÖTV-Geschäftsführer Wirtschaft | +43 664 3147012 | Mail senden |
Jürgen Melzer | ÖTV-Geschäftsführer Sport (kein Stimmrecht) | Mail senden |
Marion Maruska | Vertretung Sport/Wirtschaft | +43 660 5096957 | Mail senden |
Thomas Christ | Vereinsvertreter Damen | +43 699 15444444 | Mail senden |
Elmar Fabian | Vereinsvertreter Herren | +43 664 3919330 | Mail senden |
Bundesliga Senioren
Wie bereits avisiert, startet die Senioren-Bundesliga in der Woche vom 24. bis 30. Mai.
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir die neue Auslosung bzw. die neuen Termine bereits online auf nu-liga ersichtlich gemacht haben:
Gilt für Senioren und Allgemeine Klasse: Da die neue Corona-Verordnung mit den avisierten Öffnungsschritten per 19.5. noch nicht veröffentlicht wurde und da der Verlauf der Pandemie und neue pandemiebedingte behördliche Verordnungen jederzeit kurzfristige Änderungen und Reaktionen durch den Wettspielausschusses erforderlich machen können, werden wir Ihnen noch zeitgerecht vor Beginn der Meisterschaft eine Information bzw. Ergänzung der DFB zukommen lassen, in welcher wir die entsprechenden genauen Regelungen und Vorschriften für die Meisterschaft (allenfalls Testpflicht usw.) darlegen werden.