Corona-Lockerungen: Aus 2G wird 3G
Vehement hatten sich der Österreichische Tennisverband und die Österreichische Bundes-Sportorganisation Sport Austria dafür eingesetzt, letztlich mit Erfolg: Trotz der anhaltend hohen Infektionszahlen der laufenden Coronavirus-Omikron-Welle lässt die aktuelle epidemiologische Situation nunmehr die allseitig erhofften, auch den Tennissport betreffenden Lockerungsschritte zu den COVID-19-Maßnahmen von Seiten der Österreichischen Bundesregierung zu.
Bereits mit Samstag, dem 19. Februar 2022, werden laut der neuesten COVID-19-Bundesverordnung sämtliche 2G-Settings auf 3G umgestellt. In nicht-öffentlichen Sportstätten reicht dadurch künftig nicht nur wie bisher ein gültiger Impf- oder Genesungs-Nachweis, sondern auch ein negatives Testergebnis (PCR aus den letzten 72 Stunden, Antigen aus den letzten 24 Stunden). Zu beachten ist, dass all dies die Bundesverordnung vorsieht, jedoch die Bundesländer oder Gemeinden gegebenenfalls abweichende oder weitere Regeln festlegen können – wie dies etwa in Wien der Fall ist. Ab dem 5. März 2022 soll schließlich gemäß der Bundesverordnung auch die 3G-Regelung an Sportstätten fallen, lediglich eine FFP2-Masken-Empfehlung wird für geschlossene Räume dann noch abgegeben. Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sollen weiter beibehalten werden.
„Es freut uns, dass wir als Österreichischer Tennisverband mit unseren anhaltenden Bemühungen nun diesen Fortschritt erzielen konnten“, meinte ÖTV-Geschäftsführer Thomas Schweda.
Hier die aktuelle Bundesverordnung.
Hier die aktuelle Wiener Verordnung.
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