Erleichterungen im Sport seit 1. Juli
Die Infektionszahlen gehen zurück, die Welt des Sports ist in diesen herausfordernden Zeiten auf dem Weg zur Normalität.
Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht weitere Erleichterungen vor, mit 1. Juli trat die 5. Novelle zur gültigen Verordnung inkraft.
Über allem steht die GGG-Regelung - der Zutritt zu Sportanlagen und die Ausübung des Tennissports ist nur Personen gestattet, die geimpft, getestet oder genesen sind. Der Nachweis ist bereitzuhalten. Neu ist, dass Kinder ab dem 12. Lebensjahr nur getestet spielen dürfen. In Wien gilt dies ab dem 6. Lebensjahr.
Seit 1. Juli gilt weiters:
- Keine Abstandsregelung
- Keine Maske indoor (zumindest sofern der Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
- Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
- Keine Personengrenze für AthletInnen bei Spitzensportveranstaltungen
Zu beachten ist, dass Bundesländer und Gemeinden gegebenenfalls weitere oder abweichende Regelungen bestimmen können. Details dazu entnehmen Sie bitte der Website von Sport Austria.
Der ÖTV und die Landesverbände werden sich weiter intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder einsetzen und weitere Öffnungsschritte einfordern, damit der Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten wieder zur vollständigen Normalität zurückkehren kann.